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   LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23   

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LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23 (https://dejure.org/2023,28995)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20.10.2023 - 6 O 1025/23 (https://dejure.org/2023,28995)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Oktober 2023 - 6 O 1025/23 (https://dejure.org/2023,28995)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Klägerin bekommt Wiederbeschaffungswert

 
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  • LG Stuttgart, 14.03.2018 - 5 S 6/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schutz des Vertrauens des Geschädigten auf das

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Lässt der Geschädigte das Fahrzeug im Vertrauen auf das vorliegende Gutachten nach dort angegebener Art und Umfang reparieren, darf er die dafür insgesamt anfallenden Kosten verlangen, selbst wenn die durchgeführte Reparatur objektiv nicht erforderlich war (LG Stuttgart - Beschluss vom 14.03.2018 - 5 S 6/18).

    Die gleiche Wertung muss auch gelten, wenn der Geschädigte im Vertrauen auf das Gutachten die Schadensregulierung durch Ersatzbeschaffung durchführt (LG Stuttgart-Beschluss vom 14.03.2018 - 5 S 6/18).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Dort wird das Vertrauen des Geschädigten auf den gutachterlich ermittelten Restwert geschützt, selbst wenn dieser das Fahrzeug behalten und es im Vertrauen auf die Restwertermittlung weitergenutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 673/15; BGH Urteil vom 21.02.2017- VI ZR 22/16).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Dabei handelt es sich auch bei einer Ersatzbeschaffung und der Abrechnung auf Totalschadensbasis um eine Variante der unter § 249 Abs. 2 BGB fallenden Naturalrestitution (MüKo StVR § 249 Rn. 201; BGH, Urteil vom 07.06.2005 - VI ZR 192/04).
  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 147/21

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sicherungsabtretung von Reparaturkostenersatz;

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Dem Schädiger wird damit auch das dazu zählende Werkstattrisiko auferlegt (vgl. BGH- Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 147/21).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05

    Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Das bedeutet, dass der der Geschädigte bei der Schadensbegehung nach der subjektsbezogenen Schadensbetrachtung im Rahmen des Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlichen Weg zu wählen hat (BGH- Urteil vom 30.05.2006, VI ZR 174/05).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Bestehen mehrere Möglichkeiten zum Schadensausgleich, ist der Anspruch grundsätzlich auf den Ausgleich begrenzt, welcher den geringeren Aufwand mit sich bringt, da nur dies als "erforderlich" im Sinne der Norm anzusehen ist (so BGH- Urteil vom 05.03.1984 - VI ZR 204/83).
  • OLG Celle, 16.06.2021 - 14 U 152/20

    Höhe der Kosten- oder Auslagenpauschale des Geschädigten in Verkehrsunfallsachen

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Eine Kostenpauschale in Höhe von 25, 00 Euro ist gerichtsüblich und wird von Seiten der Kammer als angemessen erachtet (Grüneberg § 249 Rn. 79; OLG Celle, Urteil vom 16.06.2021- 14 U 152/20).
  • BGH, 21.02.2017 - VI ZR 22/16

    Notwendiger Inhalt eines Berufungsurteils bei zugelassener Revision

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Dort wird das Vertrauen des Geschädigten auf den gutachterlich ermittelten Restwert geschützt, selbst wenn dieser das Fahrzeug behalten und es im Vertrauen auf die Restwertermittlung weitergenutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 673/15; BGH Urteil vom 21.02.2017- VI ZR 22/16).
  • LG Köln, 02.06.2021 - 4 O 388/20

    Nutzungsausfallentschädigung - Bestellung und Auslieferung Ersatzfahrzeug

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.10.2023 - 6 O 1025/23
    Eine der Klägerin anzulastende Verzögerung ist nicht ersichtlich (Vgl. auch LG Köln, Urteil vom 02.06.2021 - 4 O 388/20).
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